
Sie haben Förderung verdient!
Land und Bund fördern effiziente Energienutzung mit verschiedenen Programmen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Zum Jahresbeginn ädert sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Seit dem 01.01.2023 gelten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit den Richtlinienänderungen soll der Markt auf die angekündigten, ordnungsrechtlichen Verschärfungen ab 2024 vorbereitet werden: vor allem 65 % Erneuerbare Energien als Ziel für neue Heizungen. Während dies an verschiedenen Stellen zu einer Verschärfung der Anforderungen für die Förderfähigkeit von Anlagen zur Wärmeerzeugung geführt hat, wurden gleichzeitig die Förderbedingungen von Wärmenetzanschlüssen vereinfacht.
Danach kann als Einzelmaßnahme auch der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz mit einem Zuschuss von 30 % gefördert werden. Der Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die energetische Qualität, also an den Primärenergiefaktor oder den erneuerbaren Anteil der Wärmenetze entfällt.
Wird hierbei gleichzeitig eine Gaszentral-, Gasetagen-, Öl- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht, erhöht sich die jeweilige Förderquote noch einmal um einen Bonus auf 40 Prozent. Für den Austausch von Gaszentralheizungen ist zusätzlich zu beachten, dass die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen muss.
Beim Förderprogramm BEG ist zu beachten, dass ein hydraulischer Abgleich der vorhandenen Heizungsanlage durchgeführt werden muss, welcher aber selbst mit einem Zuschuss von 15% gefördert wird.
Eine Kumulierung der Förderung nach der BEG EM (Einzelmaßnahme) mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, jedoch maximal bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Ergibt sich infolge der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent, hat dies der Fördernehmer dem jeweiligen Durchführer - also z.B. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA) anzuzeigen.
Wenn Sie dieses Förderprogramm des Bundes in Anspruch nehmen möchten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass eine Beauftragung von Iqony Fernwärme GmbH durch Sie erst dann erfolgen darf, wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt.
KfW-Programme
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Sie günstige Kredite, um selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben, um bestehenden Wohnraum instand zu setzen oder zu modernisieren. Auch wird die Reduzierung von CO2-Emissionen z. B. durch Umstellung auf Fernwärme von FVS und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Einen Förderantrag müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahme bei Ihrer Hausbank stellen.