Wir beantworten Ihre Fragen rundum das Thema Fernwärme

Klimafreundlich, sicher und komfortabel: Das sind nur einige der Vorteile, die unsere Fernwärme für Sie bietet. 

  • Wie entsteht Fernwärme?

    Fernwärme entsteht in Heizkraftwerken unter Einsatz des besonders umweltschonenden Verfahrens der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und der Nutzung industrieller Abwärme. Dabei werden Wärme und Strom gleichzeitig erzeugt. Die im Heizkraftwerk produzierte Wärme gelangt anschließend mittels Heizwasser über ein gut gedämmtes Leitungssystem zu Gebäuden in der weiteren Umgebung des Heizkraftwerks – daher der Name Fernwärme. Die Übergabe der Wärme an das Gebäude erfolgt in der Übergabestation, das ausgekühlte Wasser wird dann aus dem jeweiligen Gebäude an das Fernwärmenetz zurückgegeben.

  • Was ist Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und wie funktioniert KWK?

    Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Je nach Kraftwerkstyp bleibt bei der Stromproduktion ein erheblicher Teil der eingesetzten Primärenergie ungenutzt und wird in Form von Abwärme über Kühltürme an die Umwelt abgegeben. Im Gegensatz dazu wird bei der Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die Primärenergie deutlich effizienter verwertet.

    Da KWK-Anlagen neben Strom auch große Mengen Wärme produzieren, wird diese Wärme durch den leitungsgebundenen Transport zum Kunden mit den Übertragungsmedien Wasser oder Dampf nutzbar gemacht. Je nach eingesetzter Technik erreichen moderne KWK-Anlagen einen Brennstoffnutzungsgrad von bis zu 85 Prozent und tragen so zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes sowie zum Schutz von Umwelt und Klima bei.

  • Welche Vorteile hat Fernwärme?

    Kostenersparnis und Komfort

    • Kauf und Wartung einer eigenen Heizungsanlage entfällt, genauso wie der Schornstein und die Kosten für den Schornsteinfeger. Es ist zudem keine gesonderte Brennstoffbeschaffung mehr nötig. In der Regel sind die Kosten für CO₂-Emissionen in der Fernwärmeversorgung niedriger als bei fossilen Brennstoffen.

     

    Raumersparnis

    • Statt Kessel und Brenner wird nur eine kompakte Fernwärme-Übergabestation benötigt. Das spart Platz im Keller. Bei Ölzentralheizungen kann zudem die Tankanlage ausgebaut werden.

     

    Zuverlässigkeit und Sicherheit

    • Fernwärme bietet unter allen Energieträgern die höchste Versorgungssicherheit. Der flexible Einsatz der Erzeugungsstandorte im Fernwärmeverbund trägt zusätzlich zur Versorgungssicherheit bei.
    • Fernwärme bietet auch im Haus höchste Sicherheit, da keine eigene Verbrennung im Haus oder der Wohnung stattfindet.

     

    Effizienz

    • Fernwärme ist eine der umweltschonendsten Formen der Wärme-Erzeugung und eine der kostengünstigsten Wege zur CO2-Vermeidung.
    • Die Fernwärme des FVS hat einen sehr niedrigen Primärenergiefaktor von 0,23 bis 0,28. Je niedriger der Primärenergiefaktor ist, desto energiesparender und umweltschonender wird die Energie „Fernwärme“ erzeugt. Des Weiteren ist der Primärenergiefaktor ein grundlegender Bestandteil für die Erstellung eines Energiepasses, welcher für den Verkauf und der Vermietung von Immobilien dient.

     

    Regionalität

    • Fernwärme wird bei FVS regional vor Ort erzeugt. Sie profitieren von kurzen Wegen und direkten persönlichen Ansprechpartnern.
  • Welche Fördermittel gibt es?

    Förderung durch die KfW
    Bei der Planung Ihres Bauvorhabens sollten Sie prüfen lassen, ob Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bankengruppe oder aber das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für einen Anschluss an das FVS-Fernwärmenetz bestehen.

    Hierzu sollten Sie sich an einen qualifizierten Energieberater/Energieeffizienzexperten wenden.

    Zudem besteht die Möglichkeit, den Fernwärmehausanschluss im Rahmen der Einkommensteuererklärung in Abzug zu bringen.

Sie haben Fragen zum Anschluss an unser Fernwärmenetz?

Wir beantworten Ihnen gern die wichtigsten Fragen, die vor der Anschaffung eines Fernwäreanschlusses aufkommen.

  • Was kostet ein Fernwärme-Anschluss?

    Die Kosten für einen Anschluss an das Fernwärmenetz hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Entfernung des anzuschließenden Objekts vom Verteilungsnetz oder den notwendigen Erdarbeiten zur Verlegung der Hausanschlussleitung. Bei Interesse an einem Fernwärmeanschluss klären wir die Gegebenheiten vor Ort deshalb im direkten Dialog mit Ihnen ab und unterbreiten Ihnen im Anschluss gerne ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot.

  • Was wird unter der Anschlussleistung verstanden?

    Die Anschlussleistung ist die maximal zur Verfügung gestellte Leistung an der Übergabestation. Dabei ist die maximale Leistung so ausgelegt, dass die Temperatur die Wohnräume auch am statistisch kältesten Tag des Jahres bei etwa 20 °C gehalten werden kann. Je größer die Wohnfläche, desto mehr Leistung (in kW) braucht eine Heizungsanlage, um diese Fläche zu beheizen.

  • Warum sollte die Anschlussleistung optimal sein?

    Die Anschlussleistung sollte hoch genug sein, damit Ihr Gebäude im Winter zuverlässig mit ausreichend Wärme bzw. auch Brauchwarmwasser versorgt wird. Eine optimale Anschlussleistung stellt dies sicher und wird in Absprache mit dem Kunden auf Grundlage von Wärmebedarfsrechnungen oder bisherigen Energieverbräuchen vereinbart.

  • Was ist eine Fernwärme-Übergabestation?

    Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Fernwärmeleitung und Ihrem Gebäude. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom an die Hauszentrale zu übergeben. Mittels eines Reglers wird die Fernwärme an die Übergabebedingungen angepasst, die Wärme mittels eines Wärmetauschers an den Heizkreislauf des Gebäudes übertragen. Dabei wird genau die Menge an Wärme gemessen, die in die Hausanlage fließt.

  • Kann ich auf Fernwärme umrüsten?

    Sofern in Ihrem Gebäude bereits eine zentrale Heizungsanlage (mit Verrohrungen für Vor- und Rücklauf) installiert ist, kann relativ einfach umgerüstet werden. Nachdem durch FVS Fernwärmeleitungen in das entsprechende Gebäude verlegt und die Übergabestation montiert wurde, kann Ihre Heizungsfachfirma einen Anschluss der bestehenden Rohrleitungen an die Übergabestation durchführen.

    WICHTIG hierbei ist, dass Ihr Heizungsbauer eventuell zusätzliche notwendige Komponenten einbauen muss, sofern diese noch nicht vorhanden sind. Weiterhin muss Ihr Installateur den elektrischen Anschluss für die witterungsgeführte Regelung herstellen, welche in der Übergabestation enthalten ist.

  • Was ist ein Wärmemengenzähler (WMZ)

    Ein Wärmemengenzähler ist ein Messgerät zur Ermittlung der Wärmeenergie, welche über einen Heizkreislauf zugeführt wird. Der Wärmemengenzähler ermittelt die Wärmeenergie aus dem Volumenstrom des zirkulierenden Mediums (Heizwasser) und dessen Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Die Mengenangabe der ermittelten Wärmenergie erfolgt in der Regel in Megawattstunden (MWh = 1.000 kWh).

  • Wie lese ich meinen WMZ ab?

    Zur Kontrolle Ihres Verbrauches oder aber Zählerstandmitteilung in der ersten Kalenderwoche eines Jahres können Sie ihren Zähler ablesen. In der Regel (je nach Zählertyp) werden im Wechsel zwei Werte angezeigt. Die Wärmemenge in Megawattstunden (MWh):

    Oder die durchgeflossene Heizwassermenge in Kubikmeter (m³). Für Abrechnungs- oder Kontrollzwecke ist NUR die Menge in MWh wichtig! Bitte beachten Sie das alle Stellen vor und nach dem Komma angegeben werden müssen.

  • Ist Fernwärme mit anderen Techniken kombinierbar?

    Sie können Fernwärme mit anderen Techniken kombinieren, sofern Sie die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen über Ihre Heizungsfachfirma schaffen lassen. Ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Hierbei sollten Sie beachten, dass Fernwärme unter bestimmten Bedingungen ähnlich wie erneuerbare Energien behandelt wird und Sie somit weitere Ausgaben sparen können.

Fragen zum Thema Abschläge / Preise und Abrechnung

  • Was sind Abschläge?

    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung als Vorauszahlung auf Ihre Energiekosten. Diese wird von FVS in der Regel monatlich erhoben und bei der Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.

    Ein wichtiger Hinweis hierbei ist, dass wir pro Kalenderjahr maximal 11 Abschläge erheben können. Wenn im Januar eines Jahres die Abrechnung erstellt wird, wird in diesem Monat kein Abschlag erhoben. Sofern es zu einer späteren Erstellung der Abrechnung kommt, als Beispiel im Monat Februar, können wir sinngemäß nur noch 10 Abschläge für das Jahr erheben, beginnend dann im März.

    Dabei bitten wir zu beachten, dass selbst ausgeführte Überweisungen/Dauerauftrage angepasst werden müssen an die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen, da wir ansonsten keine Gewähr auf die richtige, zeitliche Zuordnung der Zahlungen geben können.

    Daher ist die einfachste Art der Zahlung ein an uns erteiltes SEPA-Mandat, bei welchem Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und dennoch die volle Kontrolle haben.

    Bei nicht geänderten Daueraufträgen kann es zudem zu einer Über- oder Unterzahlung kommen, wenn die Summen nicht übereinstimmen.

    Bei einer Unterzahlung auf Grund nicht geänderter eigener Zahlungen wird nach einer Zeit automatisch eine Zahlungserinnerung generiert.

  • Wie setzt sich mein Abschlag zusammen?

    Prinzipiell wird der Abschlag wie folgt berechnet:

    Verbrauchsmenge des Vorjahres multipliziert mit dem Wärmepreis der am 01.01. des neuen Jahres gültig ist. Hinzu kommt der Verrechnungspreis, also die Zähler- und Messgebühr. Die hieraus ermittelte Gesamtsumme wird dann durch die Anzahl der verbleibenden Monate des Jahres geteilt.

    Als Beispiel:

    Erstellung der Jahresrechnung im Februar, daher nur noch 10 Abschläge möglich.

    Verbrauch des Vorjahres betrug 10.000 kWh, der Preisstand am 01.01. des aktuellen Jahres belief sich auf 0,22952 €/kWh inklusive Steuer.

    10.000 kWh x 0,22952 €/kWh = 2.295,20 €

    Hinzu kommen 98,88 € brutto als Verrechnungspreis, dies Gesamtsumme beläuft sich demnach auf:

    2.295,20 € + 98,88 € = 2.394,08 €, geteilt durch 10 verbleibende Abschläge, sodass Ihr monatlicher Abschlag voraussichtlich 239,41 € beträgt. Dieser Betrag wird kaufmännisch gerundet und auf Ihrer Jahresrechnung ausgewiesen.

    Dies ist nur eine BEISPIELRECHNUNG, die das Prinzip verdeutlichen soll. Die aktuellen Preise werden Sie auf dieser Homepage selbstverständlich auch vorfinden, ebenso wie die Preise berechnet werden.

  • Was ist ein Arbeitspreis?

    Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Fernwärmemenge und ist somit der variable Teil der Energiekosten. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) kostet.

  • Was ist ein Grundpreis?

    Dies ist der fixe, also feste Teil der Energiekosten und ist unabhängig vom Verbrauch, und wird erhoben für die Vorhaltung einer Leistung. Die Berechnung erfolgt hierbei pro kW Leistung und Jahr.

    Für die Kunden bei FVS gilt bis 100 kW Anschlusswert ein reiner verbrauchsabhängiger Tarif , der einen Arbeitspreis, aber KEINEN Grundpreis enthält.

  • Wie berechnen sich die Preise?

    Unter der Rubrik „Tarifblätter“ finden Sie das jeweils passende Dokument, welches die Preisänderungsformeln für Arbeitspreis, Grundpreis und Verrechnungspreis enthält, anhand derer sich die Preise errechnen. Die Formeln bestehen aus verschiedenen, vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) veröffentlichten Indizes. Eine ausführliche Beschreibung der verwendeten Bestandteile bzw. Zusammensetzung finden Sie dort ebenfalls.

    Für den Fall das weiterführende Fragen aufkommen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Vertriebes gerne zur Verfügung.

    Diese in den Tarifblättern errechneten Preise werden dann in einer weiteren Rubrik namens „Preisblätter“ veröffentlicht. Diese enthalten dann die Brutto-Preise pro kWh und ebenso die Verrechnungspreise für die jeweils anfallenden Tarife respektive Leistungsgrößen.

  • Warum gibt es unterschiedliche Preise ?

    Bei FVS, dem Fernwärme-Verbund-Saar, gibt es bedingt durch regionale Strukturen auch unterschiedliche Preise. Diese regionalen Strukturen beinhalten zudem verschiedene Arten der Fernwärmeerzeugung, was eine differierende Preisgestaltung unabdingbar macht.

    Im Allgemeinen geäußert ist es so, dass für die große Mehrheit der Kunden ein reiner verbrauchsabhängiger Tarif anfällt, der einen Arbeitspreis, aber KEINEN Grundpreis enthält.

    Ab einer bestimmten Leistungsabnahme besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Grundpreistarif zu wählen. Hier würde zu einem festen Grundpreis pro kW Leistung/Jahr ein niedrigerer Arbeitspreis hinzu kommen.

    Der Verrechnungspreis für die Zähler- und Messgebühr fällt bei beiden Varianten an.

    Wie setzen sich die Fernwärmekosten zusammen?

    Die Fernwärmekosten setzen sich je nach Tarif aus folgenden Preiskomponenten zusammen:

    • (Eventuell) einem Grundpreis,
    • und/oder einem Arbeitspreis,
    • und – neu ab dem 01. Januar 2022 – einem Emissionspreis für die abgenommene Wärmemenge,
    • sowie aus einem jährlichen Verrechnungspreis für die Messeinrichtung.

    Die Preise verändern sich an der Fernwärmeschjene Saar und in Quierschied jeweils zu Quartalsbeginn (vierteljährlich) eines jeden Jahres. Im Versorgungsgebiet Großrosseln findet eine jährliche Preisrevision statt.

  • Was ist die Abrechnung?

    Die Jahresverbrauchsabrechnung, kurz „JVA“ genannt, erhalten Sie normalerweise einmal jährlich. Hierin werden die verbrauchten kWh Fernwärme in Rechnung gestellt, wobei die monatlichen im Voraus geleisteten Abschläge oder aber eventuell geleistete Sonderzahlungen in Abzug gebracht werden.

    Sofern zu viel vorausbezahlt wurde, erhalten Sie über eine Gutschrift Geld zurück. Sollten die monatlichen Abschläge nicht ausreichend gewesen sein, erhalten Sie eine Nachforderung/Nachzahlung

  • Wie wird mein Verbrauch errechnet?

    Im Rahmen der JVA wird Ihr Wärmemengenzähler abgelesen bzw. mittlerweile auch elektronisch per Fernauslesung erfasst. Da wir, bedingt durch Konzernvorgaben, eine Abrechnung zum Stichtag 31.12. durchführen wird vom Zeitpunkt der Ablesung/Erfassung bis zum 31.12. eine Hochrechnung vorgenommen.

    Diese ist naturgemäß nie genau, stellt aber lediglich eine leichte, zeitliche Verschiebung dar. Diese ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt und wird von vielen Energieversorgern angewandt.

    Wenn Sie dies umgehen wollen, stehen Ihnen gerne mehrere Möglichkeiten offen uns einen selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb der ersten Kalenderwoche des Jahres mitzuteilen. Per Telefon, über unser Kundenportal oder einfach per Email.