Sie haben Fragen zur preisneutralen Umstellung ab 01.07.2024?
Durch die Umbasierung (= Umstellung auf neues Basisjahr, um Vergleichbarkeit zu verbessern) der Indizes des Statistischen Bundesamtes mussten wir unser Tarifblatt aktualisieren. In diesem Zuge wurden unsere Preisindizes auf Börsenpreise EEX Strom und EEX Gas umgestellt, sodass unsere Brennstoffbeschaffung mit den Wärmepreisen in Einklang steht. Somit können auch Sie von einer optimierten Brennstoffbeschaffung profitieren. Gleichzeitig änderte sich durch das Hinzufügen eines Wärmelieferanten unsere Kostenstruktur maßgeblich, was wir bei der Ausrichtung der Formel berücksichtigen mussten. Die Anpassung Ihrer Preisänderungsklausel (PÄK) haben wir deshalb für Sie preisneutral zum 01.07.2024 vorgenommen.
Eine einseitige Umstellung der Preisberechnungsformel muss immer preisneutral erfolgen. Wir freuen uns, dass wir die Umstellung nicht nur preisneutral vornehmen konnten, sondern den Preis für Sie sogar senken konnten.
Konkret heißt das, dass der Arbeitspreis (AP0) im Tarif A mit der neuen Formel um 5% abgesenkt werden konnte. Da der Grundpreis nahezu die Gesamtkosten darstellt, bedeutet dies, dass wir Ihnen parallel zu der Umstellung der Preisformel auch eine spürbare Preissenkung weitergeben.
Im Tarif B fällt der Arbeitspreis (AP0) um 6% sogar etwas stärker. Der Grundpreis bleibt hier unverändert.
Für die Bildung des Arbeitspreises zum 1. Januar wird das arithmetische Mittel der Notierungen des Abrechnungspreises EEX THE Natural Gas Quarter Future bzw. EEX THE German Power Quarter Future für das erste Quartal des aktuellen Kalenderjahres aller Handelstage der Monate Juli bis September des vorhergehenden Kalenderjahres herangezogen.
Der Index bildet den tatsächlichen Börsenpreis von Gas und Strom ab. Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass die Preisbildung unserer Formeln noch transparenter wird. Wir wollen hierdurch zum einen die Transparenz für Sie erhöhen und zum anderen müssen wir mit der Formel unsere Beschaffungsstruktur abbilden.
Unsere Fernwärmepreise sind im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben an eine mit jedem Kunden vertraglich vereinbarte Preisregelung gebunden. Diese sieht eine Abbildung unserer Kosten, wie der eingesetzten Brennstoffe nach feststehenden Preisklauseln vor. Die in den Klauseln verwendeten Indizes sind jeweils transparent öffentlich einsehbar.
Die Preise steigen oder fallen also entsprechend der Preisentwicklungen der einzelnen Kostenbestandteile in unseren Formeln. Mit der Umstellung auf die neuen Formeln haben Sie aber bereits im Vorfeld eine transparente Sicht auf die Entwicklung der Preise für das nächste Quartal.
Für Sie als Kunde ergibt sich kein direkter Handlungsbedarf. Durch die Umstellung auf eine vierteljährlich vorwärtsgewandte Anwendung der Formel haben Sie, wie bisher, die Möglichkeit, die Preisentwicklung Ihres Tarifes nachzuverfolgen.
Als Reaktion auf die Preisanpassung können Sie dann Ihre Abschläge entsprechend nach oben oder nach unten anpassen. Diese Anpassung können Sie selbst über das Kundenportal durchführen:
Als Fernwärmeversorger haben wir die gesetzliche Pflicht, unsere Kostenstruktur in der Preisformel abzubilden. Wir konnten mit der AVA Velsen eine Müllverbrennungsanlage gewinnen, die ihre anfallende Abwärme in unser Fernwärmenetz einspeist. Die Preisformel, über die der Fernwärme Verbund Saar (FVS) die Abwärme von der AVA Velsen bezieht, ist an den Strompreis gekoppelt. Aus diesem Grund enthält auch die Preisformel für Sie einen Strom-Preisbestandteil.
Der Index FDW0 ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte und veröffentlichte Preisindex für die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Fernwärme mit Dampf und Wasser. Über diesen Teil der Formel wird also die Preisentwicklung bei Fernwärme mit Dampf und Wasser abgebildet. Für Sie als Verbraucher bedeutet dieser Index eine weitere Objektivierung der Preisbildung.
Der Index LH01 ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte und veröffentlichte Verbraucherpreisindex, spiegelt die Preisentwicklung der Verbrauchsgüter in Deutschland wider.