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Fragen zum Thema Abschläge / Preise und Abrechnung

Unsere Musterrechnung erklärt Ihnen transparent die einzelnen Bestandteile Ihrer Abrechnung.

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Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung als Vorauszahlung auf Ihre Energiekosten. Diese wird vom Fernwärmeversorger in der Regel monatlich erhoben und bei der Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.

Es werden pro Kalenderjahr 11 Abschläge erhoben. Da eine genaue Verbrauchsermittlung erst am Ende des Abrechnungszeitraums möglich ist, wird die 12. Rate nicht als Abschlag gezahlt. Stattdessen erfolgt nach 11 Abschlägen eine Abrechnung, und es wird entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift (bzw. Anpassung des Abschlags) für das neue Abrechnungsjahr berechnet.

Dabei bitten wir zu beachten, dass bei der Anpassung von Abschlägen selbst ausgeführte Überweisungen/Daueraufträge rechtzeitig hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen angepasst werden müssen. 

Daher ist die einfachste Art der Zahlung ein an uns erteiltes SEPA-Mandat, bei welchem Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und dennoch die volle Kontrolle haben.

Bei nicht geänderten Daueraufträgen kann es zudem zu einer Über- oder Unterzahlung kommen, wenn die Summen nicht übereinstimmen.

Bei einer Unterzahlung auf Grund nicht geänderter eigener Zahlungen wird nach einer Zeit automatisch eine Zahlungserinnerung generiert.

Der Abschlag wird berechnet, indem die Verbrauchsmenge des Vorjahres mit dem aktuellen Wärmepreis multipliziert wird. Hinzu addiert wird der Messpreis.

Als Beispiel:

Der Kunde zahlt 11 monatliche Abschläge im Kalenderjahr. 

Als Basis für die Berechnung Ihrer Abschläge werden der Verbrauch des Vorjahres und der Preis des 1. Quartals des neuen Jahres herangezogen.

Dabei wird angenommen, dass der Kunde einen Verbrauch von 20.000 kWh hat. 

Jeder Tarif besteht aus verschiedenen Preisbestandteilen. Vorliegend wird zwischen Grundpreis, Arbeitspreis und Messpreis unterscheiden. 

1. Berechnung der Kosten, die auf den Arbeitspreis entfallen

Wir gehen hier von einem Arbeitspreis von 11 Cent / kWh aus, der für das 1. Quartal des Abrechnungsjahres gilt. 

Dieser Arbeitspreis wird mit dem Verbrauch des Vorjahres multipliziert:

20.000 kWh x 0,11 € / kWh = 2.200 €

2. Berechnung des Grundpreises

Dabei wird angenommen, dass der Kunde einen Anschlusswert von 15 kW hat. Hierbei nehmen wir einen Grundpreis von 40 € / kW an. 

Der Anschlusswert wird mit dem Preis multipliziert:

15 kW x 40 €/kW = 600 €

3. Berechnung des Messpreises

Der Messpreis ist der Preisbestandteil für die Bereitstellung, Wartung und Ablesung des Zählers. Dieser wird in der Regel als monatlicher fixer Betrag festgesetzt.

Vorliegend gehen wir von einem Messpreis von 10 € / Monat aus.

Der Messpreis beträgt für das gesamte Jahr:

12 Monate x 10 € / Monat = 120 €

Aus diesen 3 Preisbestandteilen wird ein Gesamtpreis errechnet, der als Basis für die Abschläge dient.

Berechnung:

Arbeitspreis + Grundpreis + Messpreis = Gesamtpreis

2.200€ + 600€ + 120€ = 2920 €

Dieser Gesamtbetrag wird durch die Anzahl der monatlichen Abschläge dividiert. Bei 11 Abschlägen ergibt sich so ein monatlicher Abschlag von:

2.920 € / 11 = 268,18 €

Der Abschlag liegt somit monatlich bei 268,18 €. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den 268,18 € um einen Netto-Betrag handelt und auf diesen noch die aktuell gültige Mehrwertsteuer erhoben wird.

Dies ist nur eine Beispielrechnung, die das Prinzip verdeutlichen soll. Die aktuellen Preise und die Berechnungsgrundlage sind auf unserer Homepage jederzeit abrufbar. 

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Fernwärmemenge und ist somit der variable Teil der Energiekosten. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) kostet.

Der Grundpreis wird für die Bereitstellung der Leistung erhoben. Die Berechnung erfolgt hierbei normalerweise pro kW Leistung und Jahr. Dabei ist zu beachten, dass es nicht bei jedem Tarif einen Grundpreis gibt.

Unter der Rubrik „Tarifblätter“ auf unserer Webseite finden Sie das jeweils passende Dokument, welches die Preisänderungsformeln für Arbeitspreis, Grundpreis und Verrechnungspreis enthalten, anhand derer sich die Preise errechnen. Die Formeln bestehen aus verschiedenen, vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) veröffentlichten, Indizes bzw. Börsenindizes, die von der EEX veröffentlicht werden. Eine ausführliche Beschreibung der verwendeten Bestandteile bzw. Zusammensetzung finden Sie dort ebenfalls.

Für den Fall, dass weiterführende Fragen aufkommen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne per Mail (service-energies@iqony.energy) zur Verfügung. 

Die in den Tarifblättern errechneten Preise werden in der weiteren Rubrik „Preisblätter“ veröffentlicht. Diese enthalten die einzelnen Netto- und Brutto-Preise.

Der Mischpreis gibt an, welche Gesamtkosten für den Bezug einer kWh (bzw. MWh) Wärme anfallen. Der Mischpreis wird oft als Vergleichswert herangezogen, da die Preisbestandteile der Fernwärme, je nach Tarif, unterschiedlich sind.

Die Berechnung des Mischpreises ist das Verhältnis der Gesamtkosten zum Gesamtverbrauch.

Beispiel:

1. Berechnung der Kosten die auf den Arbeitspreis entfallen

In unserem Beispiel gehen wir von einem Arbeitspreis von 11 Cent / kWh aus. Dieser Preis wird mit dem Verbrauch multipliziert:

20.000 kWh * 0,11 € / kWh = 2.200 €

2. Berechnung des Grundpreises

In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass der Musterkunde einen Anschlusswert von 15 kW hat. Für die Berechnung des Grundpreises wird ein Wert von 40 € / kW angenommen. 

Der Anschlusswert wird dann mit dem Preis multipliziert:

15 kW * 40 €/kW = 600 €

3. Berechnung des Messpreises

Der Messpreis ist der Preisbestandteil für die Bereitstellung, Wartung und Ablesung des Zählers. Dieser wird in der Regel als monatlicher fixer Betrag festgesetzt.

In unserem Beispiel gehen wir von einem Messpreis von 10 € / Monat aus.

Der Messpreis wird dann für das gesamte Jahr berechnet:

12 Monate * 10 € / Monat = 120 €

Die Summe dieser 3 Preisbestandteile bilden die Gesamtkosten der Fernwärme ab.

Berechnung:

Arbeitspreis + Grundpreis + Messpreis = Gesamtpreis

2.200€ + 600€ + 120€ = 2920 €

Den Gesamtpreis dividiert man dann durch den Verbrauch:

2.920 € / 20.000 kWh = 0,146 € / kWh

Der Mischpreis beträgt in diesem Beispiel also 0,146 €/kWh, bzw. 146 € / MWh.

Bei FVS, dem Fernwärme-Verbund-Saar, gibt es bedingt durch regionale Strukturen auch unterschiedliche Preise. Diese regionalen Strukturen beinhalten zudem verschiedene Arten der Fernwärmeerzeugung, was eine differierende Preisgestaltung unabdingbar macht.

Im Allgemeinen geäußert ist es so, dass für die große Mehrheit der Kunden ein reiner verbrauchsabhängiger Tarif anfällt, der einen Arbeitspreis, aber KEINEN Grundpreis enthält.

Ab einer bestimmten Leistungsabnahme besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Grundpreistarif zu wählen. Hier würde zu einem festen Grundpreis pro kW Leistung/Jahr ein niedrigerer Arbeitspreis hinzukommen.

Der Verrechnungspreis für die Zähler- und Messgebühr fällt bei beiden Varianten an.

Die Jahresverbrauchsabrechnung (JVA) wird am Ende des Abrechnungszeitraums erstellt. Dieser Abrechnungszeitraum umfasst 12 Monate und bezieht sich in der Regel auf den Zeitraum von Januar bis Dezember. Das bedeutet, dass die Jahresverbrauchsabrechnung am Anfang des neuen Jahres erstellt wird.

Der Abrechnungszeitraum kann aber auch unterjährig durch einen Mieterwechsel oder dem Verkauf der Immobilie enden. In diesen Fällen wird keine Jahresverbrauchsabrechnung, sondern eine Endabrechnung erstellt.

Für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung muss der genaue Verbrauch des Kunden erfasst werden. Der Verbrauch wird entweder automatisch per Funk übertragen oder am Ende des Jahres von uns abgelesen.

Der Verbrauch kann auch vom Kunden an uns gemeldet werden. Hierfür stehen Ihnen mehrere Wege. über das Kundenportal oder über unsere E-Mail-Adresse service-energies@iqony.energy zur Verfügung.

Der Verbrauch wird mit den, jeweils in dem Jahr gültigen, Arbeitspreisen multipliziert und ergibt in Summe mit den anderen Preisbestandteilen (. Grundpreis, Verrechnungspreis) den Gesamtpreis.

In der Jahresverbrauchsabrechnung werden diese Gesamtkostenmit den im Voraus gezahlten monatlichen, Abschlägen gegenübergestellt. Sofern die Gesamtkosten geringer als die Summe der bezahlten Abschläge sind, erhält der Kunde die Differenz gutgeschrieben. Waren die Gesamtkosten höher als die gezahlten Abschläge, führt dies zu einer Nachzahlung des Kunden an den Fernwärmeversorger.

Ihr Verbrauch wird durch den, bei Ihnen verbauten Zähler, gemessen. Je nach Zählerart werden die Zählerstände automatisch per Funk an uns übertragen oder werden von uns abgelesen werden.

Wir ersetzen derzeit alle Zähler, die noch nicht funkauslesbar sind, durch solche, die per Funk ausgelesen werden können. Dabei verfolgen wir das Ziel, dass bis Ende 2026 alle verbauten Zähler dem neuesten Standard entsprechen und funkauslesbar sind.

Ihren aktuellen Verbrauch können Sie immer in ihrem Kundenportal einsehen. Dort sehen Sie auch, zu welchem Stichtag wir den letzten Verbrauch von Ihnen im System erfasst haben.

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Verbrauch auch jederzeit individuell übermitteln. Hierfür stehen mehrere Wege, bspw. über das Kundenportal oder unsere E-Mail-Adresse service-energies@iqony.energy zur Verfügung. 

In der Regel erfolgt die Berechnung des Verbrauchs durch Ablesung durch den Fernwärmeversorger (per Funk oder manuell) oder durch Mitteilung durch den Kunden. Erfolgt die Mitteilung durch den Kunden nicht oder gibt es keine Funkzähler oder können die Räume des Kunden durch den Fernwärmeversorger nicht betreten werden, ist der Fernwärmeversorger berechtigt, den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung zu schätzen. Dabei sind die tatsächlichen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen.

Die Musterabrechnung dient als praktisches Beispiel, um Ihnen detailliert zu zeigen, wie Ihre eigene Rechnung aufgebaut ist und welche Informationen Sie darauf finden können. Anhand der Musterabrechnung können Sie nachvollziehen:

Rechnungsübersicht

Beginnend mit einer Zusammenfassung der Gesamtkosten, erhalten Sie einen schnellen Überblick über den Rechnungsbetrag.

Detaillierte Postenaufstellung

Jeder Posten auf Ihrer Rechnung wird einzeln aufgeführt, einschließlich der Beschreibung, Menge und des Preises. Dies hilft Ihnen, genau zu verstehen, wofür Sie bezahlen.

Berechnungsgrundlage

Die Musterabrechnung erklärt, wie bestimmte Kosten berechnet werden, z.B. durch Multiplikation der verbrauchten Einheiten mit dem Preis pro Einheit.

Steuern und Gebühren

Hier wird aufgeschlüsselt, welche Steuern und Gebühren anfallen und wie diese auf den Gesamtbetrag angerechnet werden.

Zahlungsinformationen

Die Musterabrechnung zeigt, wo und wie Zahlungsinformationen und Fristen angegeben sind, um eine fristgerechte Bezahlung zu erleichtern.

Durch die Betrachtung einer Musterabrechnung gewinnen Sie ein besseres Verständnis für die Struktur und die einzelnen Elemente Ihrer eigenen Rechnung. So können Sie sicher sein, dass Sie genau wissen, wofür Sie bezahlen, und eventuelle Unklarheiten leichter identifizieren.

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Rechnungen und Abschläge werden zu dem vom Fernwärmeversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig. Erfolgt keine Zahlung, so ergeht eine Mahnung. Dabei stellt eine Mahnung eine schriftliche Aufforderung des Fernwärmeversorgers zur Zahlung einer offenen, noch nicht bezahlten Rechnung oder Forderung dar. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die geschuldete Zahlung nunmehr unverzüglich nach Bestimmung einer Frist zu leisten ist. Wird die Rechnung oder Forderung weiterhin nicht beglichen, können weitere Mahnstufen folgen.

Ein Ratenplan ist eine Vereinbarung, die die Zahlung einer Schuld oder Forderung in Teilbeträgen zu den vom Fernwärmeversorger bestimmten Zeitpunkten zulässt, um den Schuldner bei der Rückzahlung seiner Schulden finanziell zu entlasten. Statt die gesamte Summe auf einmal zu zahlen, kann der Kunde den Betrag in festen Raten zu festgelegten Fälligkeitsdaten zurückzahlen.

Bei Zahlungsverzug wegen offener Rechnungen oder Forderungen behalten wir uns vor, den Zähler zu sperren und die Wärmeversorgung einzustellen. Dabei erhält der Kunde eine erste schriftliche Mahnung mit Zahlungsaufforderung und Fristsetzung. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, wird eine zweite schriftliche Mahnung versendet, die eine Zahlungsfrist sowie die Androhung der Versorgungssperre und den konkreten Sperrtermin mit Datum und Uhrzeit für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs enthält. Bleibt die Zahlung bis zum angekündigten Sperrtermin aus, kann die Fernwärmeversorgung eingestellt werden. 

Das jeweilige Zahlungsziel wird individuell in den Ratenzahlungsvereinbarungen bestimmt. Diese ist entsprechend aus der Vereinbarung mit dem Kunden zu entnehmen. 

Für Ratenpläne wird standardmäßig ein Zinssatz von 5,00 % pro Jahr angewendet.

Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich grundsätzlich nach § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).  Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für Unternehmer beträgt dieser neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist variabel, so dass sich der Zins stetig verändert. 

So betrug der Basiszinssatz am 01.01.2025 bspw. 2,27 %. 

Entsprechend konnte vom Verbraucher zu diesem Zeitpunkt ein Verzugszins von 7,27 % verlangt werden. 

Den aktuellen Basiszins finden Sie unter: Basiszinssatz nach § 247 BGB | Deutsche Bundesbank

Eine Rücklastschrift ist eine Rückbuchung einer Zahlung, die per SEPA-Lastschrift veranlasst wurde, das betreffende Konto aber nicht gedeckt ist. Für diese Rücklastschrift verlangen Banken Gebühren. Die Höhe der Gebühren für Rücklastschriften variiert je nach Bank, liegt aber in der Regel zwischen 0,68 Euro und 8,00 Euro. Pauschale sowie überhöhte Gebühren von mehr als 10,00 Euro sind nach deutschem Recht unzulässig. Die Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Wenn Ihnen Ihre Rechnungssumme zu hoch erscheint, können Sie folgende Punkte prüfen:

  • Verbrauch: Unterscheidet sich mein Verbrauch gegenüber den Vorjahren? Wenn es hier deutliche Differenzen gibt, dann teilen Sie uns bitte per Mail service-energies@iqony.energy Ihren aktuellen Zählerstand mit.
  • Preise: Preisänderungen führen bei gleichen Verbräuchen zu unterschiedlichen Gesamtkosten. Daher bietet es sich an, die Preise für die einzelnen Kostenkomponenten miteinander zu vergleichen, um herauszufinden, ob diese Preisänderungen hierfür verantwortlich sind.
  • Monatliche Abschläge: Wenn die unterjährigen monatlichen Abschläge zu gering waren, kann es bei der Jahresverbrauchsabrechnung zu Nachzahlungen kommen. Hierbei ist zu beachten, dass die Abschläge von uns anhand Ihres historischen Verbrauchs und den aktuellen Preisen berechnet werden. Um Nachzahlungen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung zu vermeiden, sollten diese Abschläge nur angepasst werden, wenn sich ihr Verbrauch deutlich ändert. Gründe hierfür können Modernisierungsmaßnahmen oder Leerstand sein.
Iqony