Fragen zum Thema Abschläge / Preise und Abrechnung

  • Was sind Abschläge?

    Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung als Vorauszahlung auf Ihre Energiekosten. Diese wird von FVS in der Regel monatlich erhoben und bei der Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung selbstverständlich berücksichtigt.

    Ein wichtiger Hinweis hierbei ist, dass wir pro Kalenderjahr maximal 11 Abschläge erheben können. Wenn im Januar eines Jahres die Abrechnung erstellt wird, wird in diesem Monat kein Abschlag erhoben. Sofern es zu einer späteren Erstellung der Abrechnung kommt, als Beispiel im Monat Februar, können wir sinngemäß nur noch 10 Abschläge für das Jahr erheben, beginnend dann im März.

    Dabei bitten wir zu beachten, dass selbst ausgeführte Überweisungen/Dauerauftrage angepasst werden müssen an die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen, da wir ansonsten keine Gewähr auf die richtige, zeitliche Zuordnung der Zahlungen geben können.

    Daher ist die einfachste Art der Zahlung ein an uns erteiltes SEPA-Mandat, bei welchem Sie sich um nichts weiter kümmern müssen und dennoch die volle Kontrolle haben.

    Bei nicht geänderten Daueraufträgen kann es zudem zu einer Über- oder Unterzahlung kommen, wenn die Summen nicht übereinstimmen.

    Bei einer Unterzahlung auf Grund nicht geänderter eigener Zahlungen wird nach einer Zeit automatisch eine Zahlungserinnerung generiert.

  • Wie setzt sich mein Abschlag zusammen?

    Prinzipiell wird der Abschlag wie folgt berechnet:

    Verbrauchsmenge des Vorjahres multipliziert mit dem Wärmepreis der am 01.01. des neuen Jahres gültig ist. Hinzu kommt der Verrechnungspreis, also die Zähler- und Messgebühr. Die hieraus ermittelte Gesamtsumme wird dann durch die Anzahl der verbleibenden Monate des Jahres geteilt.

    Als Beispiel:

    Erstellung der Jahresrechnung im Februar, daher nur noch 10 Abschläge möglich.

    Verbrauch des Vorjahres betrug 10.000 kWh, der Preisstand am 01.01. des aktuellen Jahres belief sich auf 0,22952 €/kWh inklusive Steuer.

    10.000 kWh x 0,22952 €/kWh = 2.295,20 €

    Hinzu kommen 98,88 € brutto als Verrechnungspreis, dies Gesamtsumme beläuft sich demnach auf:

    2.295,20 € + 98,88 € = 2.394,08 €, geteilt durch 10 verbleibende Abschläge, sodass Ihr monatlicher Abschlag voraussichtlich 239,41 € beträgt. Dieser Betrag wird kaufmännisch gerundet und auf Ihrer Jahresrechnung ausgewiesen.

    Dies ist nur eine BEISPIELRECHNUNG, die das Prinzip verdeutlichen soll. Die aktuellen Preise werden Sie auf dieser Homepage selbstverständlich auch vorfinden, ebenso wie die Preise berechnet werden.

  • Was ist ein Arbeitspreis?

    Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Fernwärmemenge und ist somit der variable Teil der Energiekosten. Er gibt an, wie viel jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) kostet.

  • Was ist ein Grundpreis?

    Dies ist der fixe, also feste Teil der Energiekosten und ist unabhängig vom Verbrauch, und wird erhoben für die Vorhaltung einer Leistung. Die Berechnung erfolgt hierbei pro kW Leistung und Jahr.

    Für die Kunden bei FVS gilt bis 100 kW Anschlusswert ein reiner verbrauchsabhängiger Tarif , der einen Arbeitspreis, aber KEINEN Grundpreis enthält.

  • Wie berechnen sich die Preise?

    Unter der Rubrik „Tarifblätter“ finden Sie das jeweils passende Dokument, welches die Preisänderungsformeln für Arbeitspreis, Grundpreis und Verrechnungspreis enthält, anhand derer sich die Preise errechnen. Die Formeln bestehen aus verschiedenen, vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) veröffentlichten Indizes. Eine ausführliche Beschreibung der verwendeten Bestandteile bzw. Zusammensetzung finden Sie dort ebenfalls.

    Für den Fall das weiterführende Fragen aufkommen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Vertriebes gerne zur Verfügung.

    Diese in den Tarifblättern errechneten Preise werden dann in einer weiteren Rubrik namens „Preisblätter“ veröffentlicht. Diese enthalten dann die Brutto-Preise pro kWh und ebenso die Verrechnungspreise für die jeweils anfallenden Tarife respektive Leistungsgrößen.

  • Warum gibt es unterschiedliche Preise ?

    Bei FVS, dem Fernwärme-Verbund-Saar, gibt es bedingt durch regionale Strukturen auch unterschiedliche Preise. Diese regionalen Strukturen beinhalten zudem verschiedene Arten der Fernwärmeerzeugung, was eine differierende Preisgestaltung unabdingbar macht.

    Im Allgemeinen geäußert ist es so, dass für die große Mehrheit der Kunden ein reiner verbrauchsabhängiger Tarif anfällt, der einen Arbeitspreis, aber KEINEN Grundpreis enthält.

    Ab einer bestimmten Leistungsabnahme besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Grundpreistarif zu wählen. Hier würde zu einem festen Grundpreis pro kW Leistung/Jahr ein niedrigerer Arbeitspreis hinzu kommen.

    Der Verrechnungspreis für die Zähler- und Messgebühr fällt bei beiden Varianten an.

    Wie setzen sich die Fernwärmekosten zusammen?

    Die Fernwärmekosten setzen sich je nach Tarif aus folgenden Preiskomponenten zusammen:

    • (Eventuell) einem Grundpreis,
    • und/oder einem Arbeitspreis,
    • und – neu ab dem 01. Januar 2022 – einem Emissionspreis für die abgenommene Wärmemenge,
    • sowie aus einem jährlichen Verrechnungspreis für die Messeinrichtung.

    Die Preise verändern sich an der Fernwärmeschjene Saar und in Quierschied jeweils zu Quartalsbeginn (vierteljährlich) eines jeden Jahres. Im Versorgungsgebiet Großrosseln findet eine jährliche Preisrevision statt.

  • Was ist die Abrechnung?

    Die Jahresverbrauchsabrechnung, kurz „JVA“ genannt, erhalten Sie normalerweise einmal jährlich. Hierin werden die verbrauchten kWh Fernwärme in Rechnung gestellt, wobei die monatlichen im Voraus geleisteten Abschläge oder aber eventuell geleistete Sonderzahlungen in Abzug gebracht werden.

    Sofern zu viel vorausbezahlt wurde, erhalten Sie über eine Gutschrift Geld zurück. Sollten die monatlichen Abschläge nicht ausreichend gewesen sein, erhalten Sie eine Nachforderung/Nachzahlung

  • Wie wird mein Verbrauch errechnet?

    Im Rahmen der JVA wird Ihr Wärmemengenzähler abgelesen bzw. mittlerweile auch elektronisch per Fernauslesung erfasst. Da wir, bedingt durch Konzernvorgaben, eine Abrechnung zum Stichtag 31.12. durchführen wird vom Zeitpunkt der Ablesung/Erfassung bis zum 31.12. eine Hochrechnung vorgenommen.

    Diese ist naturgemäß nie genau, stellt aber lediglich eine leichte, zeitliche Verschiebung dar. Diese ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt und wird von vielen Energieversorgern angewandt.

    Wenn Sie dies umgehen wollen, stehen Ihnen gerne mehrere Möglichkeiten offen uns einen selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb der ersten Kalenderwoche des Jahres mitzuteilen. Per Telefon, über unser Kundenportal oder einfach per Email.

  • Was bedeutet das Stichtagsmodell in Bezug auf Ihre Rechnung?

    Die Bundesregierung hatte entschieden, dass die Lieferung von Fernwärme vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 mit 7 % zu besteuern ist.

    Hierbei kann das Abrechnungsunternehmen wie bereits im Jahr 2020 zwischen zwei Modellen wählen: Das Zeitscheiben- und das Stichtagsmodell.
    Wir haben uns für das Stichtagsmodell entschieden, was eine vereinfachte Abrechnung ohne die Notwendigkeit zur Einreichung von Zählerständen bei steuerlichen Änderungen ermöglicht.

    Das Stichtagsmodell beruht auf dem Grundsatz, dass der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (bei Jahresabrechnungen 31.12.) gültige Umsatzsteuersatz für die gesamte Abrechnungsperiode Anwendung findet.
    Somit haben wir für unsere Kunden*innen für das gesamte Jahr 2022 sowie 2023 den reduzierten Steuersatz von 7 % angewandt und wenden dementsprechend für das Jahr 2024 den regulären Satz von 19 % an.

  • Wie hilft mir eine Musterabrechnung, meine Rechnung zu verstehen?

    Die Musterabrechnung dient als praktisches Beispiel, um Ihnen detailliert zu zeigen, wie Ihre eigene Rechnung aufgebaut ist und welche Informationen Sie darauf finden können. Anhand der Musterabrechnung können Sie nachvollziehen:

    Rechnungsübersicht
    Beginnend mit einer Zusammenfassung der Gesamtkosten, erhalten Sie einen schnellen Überblick über den Rechnungsbetrag.

    Detaillierte Postenaufstellung
    Jeder Posten auf Ihrer Rechnung wird einzeln aufgeführt, einschließlich der Beschreibung, Menge und des Preises. Dies hilft Ihnen, genau zu verstehen, wofür Sie bezahlen.

    Berechnungsgrundlage
    Die Musterabrechnung erklärt, wie bestimmte Kosten berechnet werden, z.B. durch Multiplikation der verbrauchten Einheiten mit dem Preis pro Einheit.

    Steuern und Gebühren
    Hier wird aufgeschlüsselt, welche Steuern und Gebühren anfallen und wie diese auf den Gesamtbetrag angerechnet werden.

    Zahlungsinformationen
    Die Musterabrechnung zeigt, wo und wie Zahlungsinformationen und Fristen angegeben sind, um eine fristgerechte Bezahlung zu erleichtern.


    Durch die Betrachtung einer Musterabrechnung gewinnen Sie ein besseres Verständnis für die Struktur und die einzelnen Elemente Ihrer eigenen Rechnung. So können Sie sicher sein, dass Sie genau wissen, wofür Sie bezahlen, und eventuelle Unklarheiten leichter identifizieren.

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